Betreuungskosten

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (entspricht 1.572 Euro jährlich).

Dieser Betrag steht auch Personen mit Pflegegrad 1 zu und darf ausschließlich für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen genutzt werden. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben im Alltag zu ermöglichen.

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Damit Sie die Mittel nutzen können, müssen die Leistungen über einen anerkannten Betreuungsdienst erfolgen.

MK Alltagsbegleitung ist ein solcher anerkannter Dienst – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nichts bezahlen müssen, solange ausreichend Entlastungsbetrag zur Verfügung steht. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Formalitäten.

Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung und hat keine Auswirkungen auf das Pflegegeld.

Was kosten die Dienstleistungen?

Die Kosten für unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen hängen vom individuellen Bedarf ab. Gerne informieren wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch und finden gemeinsam heraus, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind.

Auch Selbstzahler können unsere Unterstützung jederzeit in Anspruch nehmen.

Die genauen Preise können Sie anhand unserer Kosten- und Leistungsübersicht einsehen.